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Branchenumfrage der EBA: Klassifizierung von ESG-Risiken sowie Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten

  • 09.02.2024
  • von Tim Schmitz
  • Grundsatzblog

Am 29.01.2024 hat die European Banking Authority (EBA) einen Branchenfragebogen an Kreditinstitute zu deren verwendeten Methoden zur Klassifizierung von ESG-Risiken sowie zur Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von ESG-Daten herausgegeben.

Interessierte Kreditinstitute können an der Umfrage online (https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Classification_exposures_ESG_risks) nach vorheriger Anmeldung per E-Mail (eba-esg-risks-classification@eba.europa.eu) bis zum 29.03.2024 auf freiwilliger Basis teilnehmen.

Rechtliche Einordnung und Planungsübersicht

Dabei stützt sich die EBA konkret auf deren geplante neue Mandatierung über Artikel 501c lit. (a) & (b) der aktuell in Anpassung befindlichen CRR-Verordnung [Verordnung (EU) 575/2013], die dort nach aktuellem Stand folgende Aufgaben der EBA vorsieht:

  1. Untersuchung der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit qualitativ hinreichender ESG-Daten (z.B. hinsichtlich deren Verlässlichkeit und Konsistenz) für jede vom Institut identifizierte Risikopositionsklasse. Eine Auflistung ebenjener Risikopositionsklassen findet sich in Teil III Titel II der angepassten CRR-Verordnung (dort: Art. 112).
  2. Untersuchung der Umsetzbarkeit standardisierter Methoden zur Identifizierung von Risikopositionen o.g. Risikopositionsklassen sowie zu deren Zuordenbarkeit zu definierten ESG-Risikoklassen. Zur deren Ermittlung sollen allgemeine Klassifizierungsgrundsätze für ESG-Risiken erarbeitet werden: In diesem Zuge sind erstens Informationen über physische und transitorische Risikoindikatoren (i.d.R. entnehmbar aus der innerhalb der EU ohnehin erforderlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung) mit einzubeziehen. Zweitens sollen auch aus den von der EBA oder nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführten (klimabezogenen) Stresstests oder Szenarioanalysen abgeleitete Hilfestellungen und Schlussfolgerungen einfließen. Drittens soll auch ein (relevanter) ESG-Score aus (externen) Kreditrisikoratings eingebunden werden - zumindest dann, wenn jener die eingegangenen ESG-Risiken auch hinreichend abbilden kann.

Bei der Umsetzung der vorgenannten Aufgaben möchte die EBA interessierte Kreditinstitute mithilfe des nun herausgegebenen Fragebogens in den Entwicklungsprozess einbeziehen. Passenderweise deutet die EBA zudem an, künftig ggf. einen Branchenworkshop anbieten zu wollen, in dem an der Befragung mitwirkende Institute für einen weiteren Austausch zu den o.g. Themen sowie zur Diskussion der Ergebnisse eingeladen werden.

Die im Rahmen dieses Mandats zu erarbeitenden Ergebnisse werden dann die bereits im Rahmen des am 12. Oktober 2023 veröffentlichten Erkenntnisse des EBA-Berichts zur Rolle von ESG-Risiken im prudentiellen Aufsichtsrahmen weiter ergänzen.

Kerninhalte des Fragebogens

Inhaltlich unterteilt sich der EBA-Fragebogen in folgende sechs Abschnitte:

  • Abschnitt 1: Einleitende Fragen zur Erhebung allgemeiner Informationen über das teilnehmende Kreditinstitut;
  • Abschnitt 2: Allgemeine Fragen zur Methodik des Instituts hinsichtlich der Identifikation von ESG-Risiken sowie des Mappings von Risikopositionen auf jene identifizierten ESG-Risiken;
  • Abschnitt 3: Informationen zu Risikopositionen gegenüber nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFCs);
  • Abschnitt 4: Informationen zu Risikopositionen gegenüber KMU (Non-Retail);
  • Abschnitt 5: Informationen zu Risikopositionen gegenüber KMU (Retail);
  • Abschnitt 6: Informationen zu Risikopositionen gegenüber Haushalten.

Die Abschnitte unterteilen sich dann jeweils noch einmal in zwei Frageblöcke zur (i) Identifikation von ESG-Risiken (enthält Fragen zum Mapping gegebener Risikopositionen des Bankbuchs auf ESG-Risiken und zur ESG-bezogenen Datenerhebung innerhalb dieser Risikopositionsklassen) sowie zur (ii) Qualifizierung von ESG-Risiken (enthält Fragen zu Ansätzen bzw. Methoden des Instituts zur Einordnung von Risikopositionen des Bankbuchs in bestimmte gegebene ESG-Risikogruppen - z.B. organisierbar über bestimmte ESG-Risikopools/-ebenen/-körbe).

Quellen: https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/2024-01/10a6010e-7d65-42ef-a459-d51c4941a767/EBA%20industry%20survey%20on%20the%20classification%20of%20exposures%20to%20ESG%20risks.pdf, https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-seeks-inputs-credit-institutions-classification

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance